Unterstützung und Beratung
Anerkannte Schuldnerberatungsstelle
nach § 3 Abs.1 Nds. AGInsO
in 31737 Rinteln und 31785 Hameln
Kurzfristige Termine innerhalb von 14 Tagen!
Wir machen`s möglich!
Wir sind dabei - in Halle 3 !
Privatinsolvenz beantragen
Scheitert der Einigungsversuch, dann können Sie als Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Dieses wird auch gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren genannt. Das Gericht prüft hierbei die Erfolgsaussichten. Ist das Insolvenzgericht überzeugt, dass das Insolvenzverfahren Aussicht auf Erfolg hat, dann übergibt es allen Gläubigern einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Ihre Gläubiger haben anschließend 4 Wochen Zeit, dem Schuldenbereinigungsplan zu widersprechen. Wird der Plan von mindestens der Hälfte der Gläubiger angenommen, so kann das Gericht auf Ihren Antrag hin die Zustimmung der anderen Gläubiger (die abgelehnt haben) ersetzen. Zusammenfassend gesagt: ein insolvenzgerichtlicher Zwangsvergleich.
Das Antragsformular für ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist nicht ganz einfach auszufüllen. Wir unterstützen Sie jedoch dabei und reichen den Antrag auch für Sie bei Gericht ein.
Eröffung des Insolvenzverfahrens
Die dritte Verfahrensphase ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dieses wird nur dann eröffnet, wenn der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan von den Gläubigern abgelehnt wird. Liegt eine Eröffnung vor, wird ab dem Zeitpunkt ein sogenannter Treuhänder eingesetzt. Deren Hauptaufgabe liegt in der Auflistung der einzelnen Forderungspositionen der Gläubiger und der Verwaltung des gesamten Vermögens des Schuldners.
Im letzten Verfahrensabschnitt beginnt die sogenanntge „Wohlverhaltensperiode“. In dieser Zeit ist es Aufgabe des Treuhänders Ihr pfändbares Einkommen an die Gläubiger zu verteilen. Dies geschieht mithilfe einer festgelegten Quote lt. Insolvenztabelle. Wichtig ist, dass nicht Ihr gesamtes Einkommen gepfändet werden darf. Vielmehr muss Ihnen einen bestimmter Anteil für Ihren eigenen Lebensunterhalt erhalten bleiben.
Ist dieWohlverhaltensperiode vorbei, dann ist zum Ende des Insolvenzverfahrens findet ein erneuter Gerichtstermin zwischen den Gläubigern und Schuldnern statt. Dabei haben die Gläubiger die letzte Möglichkeit Einwendungen vorzubringen. I.d.R. müssen Sie daran jedoch nicht teilnehmen.
Gibt es keine Einwände der Gläubiger, ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen und Sie sind von Ihren Verbindlichkeiten endgültig befreit (Restschuldbefreiung).
Es gibt damit keine rechtliche Möglichkeit mehr für Ihre Gläubiger, ihre Forderung durchzusetzen.