Unterstützung und Beratung

Anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach § 3 Abs.1 Nds. AGInsO
in 31737 Rinteln und 31785 Hameln

Kurzfristige Termine
innerhalb von 5-7 Werktagen!
Wir machen`s möglich!

Schulden drücken? Rechtliche Probleme?

Einfach den Code scannen und per WhatsApp einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren!

Oder einfach anrufen:

Standort Rinteln: 05751-9932480

Standort Hameln: 05151- 9969530

Unsere Öffnungszeiten am Standort Rinteln: Tel. 05751 - 993 24 80
Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr
Mo-Fr. am Abend,  Samstag - Termine nach Vereinbarung!

Unsere Öffnungszeiten am Standort Hameln: Tel. 05151 - 996 95 30
Termine ausschließlich nach Vereinbarung!
Einfach anrufen oder Mail schreiben an info@sbz-schuldnerberatung.de

Sie sind zufrieden mit uns und unserem Service?

Dann freuen wir uns über eine Bewertung, entweder

über die gelben Seiten oder über das Örtliche oder über Google.

Vielen herzlichen Dank!

Sie müssen nicht in Niedersachsen wohnen, um unsere kostenlose Beratung in Anspruch nehmen zu können.

Es gibt Situationen im Leben, in denen man doch über Geld sprechen sollte!

Anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Rinteln und Hameln

Schuldnerberatung / Verbraucherberatung

Endlich keine Schulden mehr…

Wir finden mit Ihnen gemeinsam einen Weg aus Ihren Schulden. Bei Bedarf stellen wir Ihnen umgehend eine Pfändungsschutz-Konto-Bescheinigung für die Einrichtung eines P-Kontos aus.

Einen Termin dafür oder für eine umfassende Erstberatung zu Ihrer Schuldensituation in unserer Schuldnerberatungsstelle in Rinteln erhalten Sie innerhalb von 3 – 5 Werktagen!

Vereinbaren Sie einfach einen Termin:

Für eine Beratung in 31737 Rinteln: Tel. 05751-9932480

Für eine Beratung in 31785 Hameln: Tel. 05151-9969530

Wir helfen sofort!

Sobald Sie uns alle Unterlagen (Rechnungen, Mahnungen, Pfändungsbeschlüsse, Mahnbescheide, Vollstreckunsgbescheide) eingereicht haben, kümmern wir uns um eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigerm, helfen Ihnen bei der Erstellung Ihres Insolvenzantrages oder unterstützen Sie bei der Schuldenregulierung oder im Fall einer Nachlassinsolvenz. 

I.d.R. fallen für Sie keine Kosten an, da diese vom Land Niedersachsen für Sie übernommen werden. Ob Sie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen erfüllen, klären wir mit Ihnen vorab im Rahmen der Erstberatung. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist die Beratung und Vertretung im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung für Sie selbstverständlich vollständig kostenfrei.

Verbraucherinsolvenz

Wir vermitteln zwischen Schuldnern und Gläubigern und versuchen, einen Vergleich zu erwirken. Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, unterstützen wir Sie beim Antrag für ein  Verbraucherinsolvenzverfahren.

Bevor das Insolvenzverfahren beantragt werden kann, muss ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch der Parteien vorgelegt werden. Dementsprechend wird den Gläubigern, nach Absprache mit Ihnen, von uns ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt.

Stimmen die Gläubiger diesem einstimmig zu, wird das Verfahren außergerichtlich bereits durch Vergleich beendet.

Kommt es hingegen zu keiner Einigung, kann ein Antrag für ein Verbraucherinsolvenzverfahren gestellt werden.

Den Insolvenzantrag erstellen wir auf Wunsch gerne ebenfalls für Sie.

P-Konto-Bescheinigung

Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.555,00 Euro / Monat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.

Das P-Konto bietet Ihnen einen Schutz vor Kontopfändungen:

  1. Basisschutz für Guthaben in Höhe von 1.555,00 Euro
    Voraussetzung: Umwandlungsantrag des Kontoinhabers bei seiner Bank
  2. Erhöhter Freibetrag mit Bescheinigung bei Unterhalt / Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen im Haushalt / Kindergeld / einige weitere Leistungen
    Die Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung durch den Kontoinhaber bei seiner Bank
  3. Individuell festgesetzter Freibetrag mit Beschluss/Bescheid bei höheren Einkünften und Sonderfällen
    Voraussetzung: Antrag mit Nachweisen bei Vollstreckungsgericht/Vollstreckungsbehörde

Wir stellen Ihnen gerne eine P-Konto-Bescheinigung aus und helfen Ihnen auch im Fall von individuell festgesetzten Freibeträgen.

Heinz Krüger

Leiter Schuldnerberatung
Rechtsanwalt

Stephanie Schütte

Geschäftsführung

Jessica Sterner

Leitung Bearbeitungsbüro

Hier bei uns in Rinteln und Hameln geht es unkompliziert und transparent zu!

Terminvereinbarug

Telefonisch, per Mail oder einfach mal eben reinkommen! Bei uns gibt es keine langen Wartzeiten, sondern kurzfristige persönliche Gesprächstermine!

Rinteln: 05751-9932480
Hameln: 05151-9969530

 

Transparente Kosten

Sofern überhaupt Kosten anfallen….

I.d.R. fallen für Sie durch unsere Beratung und Dienstleistung keine Kosten an.

Es gibt ein paar Ausnahmen, z.B. wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre bereits eine Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen haben und diese auch für Sie tätig geworden ist.  Ggf. ist es jedoch möglich, einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen. Wir beraten Sie gern und eine Erstberatung ist bei uns immer kostenlos.

Rinteln: 05751-9932480
Hameln: 05151-9969530

FAQ | Häufig gestellte Fragen

Was muss ich zum 1. Termin in der Schuldnerberatung mitbringen?

Grundsätzlich ersteinmal nichts. Wenn möglich, können Sie jedoch alle vorhandenen offenen Rechnungen, Ihren Mietvertrag, eine Aufstellung oder Unterlagen zu Ihren fixen Kosten, Ihre Einkommensnachweise etc. mitbringen. So können wir sofort anfangen, für Sie tätig zu werden. Sie müssen die Unterlagen nicht schön sortiert haben, aber wir freuen uns natürlich, wenn wir die Unterlagen einigermaßen sortiert bekommen.

Wie geht es dann in der Schuldnerberatung weiter?

Sie stellen uns alle Unterlagen zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation inkl. aller offenen Rechnungen, Mahnbescheide etc. zur Verfügung. Wir schreiben Ihre Gläubiger an und bitten um Auskunft zur genauen Höhe Ihrer Schulden. Wenn alle Antworten eingetroffen sind, schätzen wir Ihre Chancen anhand Ihrer Einkommenssituation hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung oder einer Privatinsolvenz ein. Das Ergebnis wird mit Ihnen besprochen und die Gläubiger werden von uns nach Abstimmung mit Ihnen entsprechend informiert.

Wir sind eine anerkannte Schuldnerbartungsstelle nach §3 Abs. 1 AGInsO.

Wann brauche ich eine Schuldnerberatung?

Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen….

-Miete und Strom nicht mehr bezahlt werden können
-das Konto gepfändet wird
-Lohn oder Gehalt gepfändet werden
-die Bank den Kredit kündigt
-der Gerichtsvollzieher kommt
-Gläubiger Sie unter Druck setzen

Wir unterstützen Sie

-bei der Sicherstellung Ihres notwendigen Lebensunterhaltes
-beim Erstellen eines Haushaltsplanes,
-um Ausgaben zu verringern und mit dem vorhandenen Geld auszukommen
-bei der Überprüfung von Forderungen der Gläubiger
-bei Gläubigerverhandlungen
-bei der Schuldenregulierung

Bei uns erhalten Sie die Bescheinigung für Ihr Pfändungsschutzkonto zur Vorlage bei Ihrer kontoführenden Bank.

Die Beratung ist für Ratsuchende i.d.R. kostenfrei. Alle Mitarbeiter/innen unterliegen der Schweigepflicht.