Unterstützung und Beratung

Anerkannte Schuldnerberatungsstelle

nach § 3 Abs.1 Nds. AGInsO

in 31737 Rinteln und 31785 Hameln

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Die Verbraucherinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Personen, die nicht selbstständig sind.

Das Verbraucher­insolvenz­verfahren, häufig auch Privatinsolvenz genannt, kommt für Personen in Betracht, die nicht selbst­ständig sind. Das sind z.B. Arbeit­nehmer, Arbeits­lose und Rentner.

Im Gegensatz hierzu ist die Regel­insolvenz normalerweise dann anzu­wenden, wenn es sich beim Schuldner um eine Gesellschaft oder ein Unternehmen handelt.

Unter gewissen Umständen kann auch ein ehemals Selbstständiger in die Privat­insolvenz gehen. Dies ist meist dann möglich, wenn die Vermögens­ver­hältnisse über­schaubar sind und/oder keine Verbindlich­keiten aus Arbeits­ver­hältnissen vorliegen.

Das bedeutet, wenn z.B. weniger als 19 Gläubiger vor­handen sind und wenn keine offenen Forderungen von Arbeit­nehmern bzw. Verbindlich­keiten aus Arbeits­verhält­nissen bestehen (ausstehende Löhne, Lohn­steuern und Sozial­ver­sicherungs­beiträge). Bei mehr als 18 Gläubigern oder Ver­bindlich­keiten aus Arbeits­verhält­nissen, ist regelmäßig die Regelinsolvenz zu beantragen.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Nachlassinsolvenz!