Unterstützung und Beratung
Anerkannte Schuldnerberatungsstelle
nach § 3 Abs.1 Nds. AGInsO
in 31737 Rinteln und 31785 Hameln
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Wir machen`s möglich!
Wir sind dabei - in Halle 3 !
Die Verbraucherinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Personen, die nicht selbstständig sind.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren, häufig auch Privatinsolvenz genannt, kommt für Personen in Betracht, die nicht selbstständig sind. Das sind z.B. Arbeitnehmer, Arbeitslose und Rentner.
Im Gegensatz hierzu ist die Regelinsolvenz normalerweise dann anzuwenden, wenn es sich beim Schuldner um eine Gesellschaft oder ein Unternehmen handelt.
Unter gewissen Umständen kann auch ein ehemals Selbstständiger in die Privatinsolvenz gehen. Dies ist meist dann möglich, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und/oder keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vorliegen.
Das bedeutet, wenn z.B. weniger als 19 Gläubiger vorhanden sind und wenn keine offenen Forderungen von Arbeitnehmern bzw. Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen (ausstehende Löhne, Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge). Bei mehr als 18 Gläubigern oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen, ist regelmäßig die Regelinsolvenz zu beantragen.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Nachlassinsolvenz!