Unterstützung und Beratung

Anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach § 3 Abs.1 Nds. AGInsO
in Rinteln im Landkreis Schaumburg

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Unsere Öffnungszeiten:
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Ihr Lebensunterhalt

Der wichtigste Aspekt – was bleibt mir zum Leben übrig?

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Heinz Krüger
Leitung Schuldnerberatung

Stephanie Schütte
Geschäftsführung / Leitung Bearbeitungsbüro

Die große Frage – was bleibt zum Leben?

Im gemeinsamen, vertraulichen Gespräch mit Ihnen, fassen wir die Summe Ihrer Schulden zusammen und stellen diese Summe Ihrem Einkommen gegenüber.

Dabei errechnen wir, welche Summe Sie zum Leben brauchen und wieviel von Ihrem Einkommen dazu dienen kann, Ihre Gläubiger zu befriedigen. Sollte dabei herauskommen, dass Ihre Einkünfte keinerlei Spielraum für monatliche Raten an Ihre Gläubiger mehr lassen, sollte ein Insolvenzverfahren angestrebt werden.

Gibt es allerdings einen  gewissen Spielraum, werden wir Ihre Gläubiger anschreiben und Ihnen eine Ratenzahlung (oder ggf. eine Einmalzahlung) anbieten.

Ihre monatlichen Ausgaben für Ihren Lebensunterhalt ordnen wir nach Dringlichkeit und beraten Sie hinsichtlich möglicher Zuschüsse, wie Wohngeld oder Arbeitslosengeld bzw. aufstockendes Arbeitslosengeld II bzw. dahingehend, wie Sie Ihre Ausgaben minimieren können.

Des weiteren erarbeiten wir mit Ihnen einen Sanierungsplan, damit Sie Ihre Finanzen unkompliziert im Griff behalten können und Ihre Ausgaben Ihr monatliches Einkommen nicht überschreiten.

Lebensunterhalt während der Wohlverhaltensperiode

Die Wohlverhaltensperiode beginnt, sobald der Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen an die Gläubiger verteilt hat, sofern es denn etwas zu verteilen gibt.

Mit der Wohlverhaltensperiode ist in der Regel die Zeitspanne zwischen dem Ende des Insolvenzverfahrens im engeren Sinne und der endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung gemeint.

Grundsätzlich beginnt die Wohlverhaltensperiode bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und läuft bis zu dessen Aufhebung damit parallel.

In der Wohlverhaltensperiode wird für Sie als Schuldner endlich alles leichter. Sie haben kaum noch Kontakt mit dem Insolvenzverwalter und können sogar Vermögen ansparen, mit Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen vereinbaren etc.

Allerdings müssen Sie sich ganz klar an Ihre Pflichten halten, um die Restschuldbefreiung zu erlangen.

Vorher, im eröffneten Insolvenzverfahren werden alle pfändbaren Vermögensgegenstände und auch neu erworbenes Vermögen vom Insolvenzverwalter verwertet. Hierzu zählen das pfändbare Einkommen, Steuererstattungen, 100 % eines Erbes oder aber auch Ersparnisse aus Sparbüchern oder pfändbarer Versicherungen.

In der Wohlverhaltensphase ist der pfändbare Teil des Einkommens immer noch pfändbar. Steuererstattung erhalten Sie für den Zeitraum ab der Wohlverhaltensperiode wieder zu 100 % und Erbschaften sind nur noch zu 50 % pfändbar.

Kurz gesagt: Je schneller Sie in die Wohlverhaltensperiode gelangen, desto besser. Eine reibungslose und konfliktfreie Zusammenarbeit mit Ihrem Insolvenzverwalter ist hierfür absolut ausschlaggebend.

Das Wichtigste zum pfändbaren Einkommen

Ihnen muss auch während der  Privatinsolvenz ein gewisses Einkommen verbleiben, damit Sie weiterhin selbstständig Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Wie hoch die Pfändungsfreigrenze ist, geht aus der gesetzlichen Pfändungstabelle hervor. Auch der jeweils pfändbare Betrag kann dieser Tabelle entnommen werden.

Sie möchten es genau wissen? Sprechen Sie uns gerne an.

Wonach bemisst sich der pfändbare Teil des Einkommens?

Einerseits ist Ihr Nettoeinkommen und anderseits die Anzahl der Personen, denen gegenüber Sie zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind, maßgeblich.

Wird das Einkommen meines Partners bei meiner Pfändungsfreigrenze berücksichtigt?

Nein, in der Regel werden die Nettoverdienste der Eheleute gesondert betrachtet. Es sind ja Ihre Schulden und nicht die Schulden Ihres Partners. Sollten Sie allerdings die Schulden gemeinsam gemacht haben, kann auch Ihr Partner in die Situation einer Überschuldung geraten.

 

Unsere Dienstleistungen

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