Unterstützung und Beratung
Anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach § 3 Abs.1 Nds. AGInsO
in Rinteln im Landkreis Schaumburg
Schulden drücken? Rechtliche Probleme?
Einfach den Code scannen und per WhatsApp einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren!
Oder einfach anrufen:
05751-9932480
Unsere Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr
Mo-Fr. am Abend, Samstag - Termine nach Vereinbarung!
Sie sind zufrieden mit uns und unserem Service?
Dann freuen wir uns über eine Bewertung, entweder
über die gelben Seiten oder über das Örtliche oder über Google.
Vielen herzlichen Dank!
Kosten | Voraussetzungen für kostenlose Unterstützung
Wann sind Schuldnerberatung / Einigungsversuche kostenfrei für Sie?
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Heinz Krüger
Leitung Schuldnerberatung
Stephanie Schütte
Geschäftsführung / Leitung Bearbeitungsbüro
Schulden drücken? Und dann noch einen Schuldnerberater bezahlen? Nicht mit uns!
Im Normalfall müssen für das Aufsuchen einer kostenlosen Schuldnerberatung keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine Schuldnerberatung können Sie auch unabhängig davon aufsuchen, wie viel Sie verdienen oder ob Sie auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder ähnliches angewiesen sind.
Wer in Niedersachsen eine seriöse Beratung sucht, sollte sich an eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle wenden, die offiziell vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Domhof 1, 31134 Hildesheim, Tel. 05121/304-0) als geeignete Stelle für das Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt und registriert worden ist. Diese Voraussetzung erfüllen wir in vollem Umfang.
Der Leiter unserer Schuldnerberatung ist zugelassener Rechtsanwalt und kann demzufolge auch die vom Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie geforderte inkludierte und ebenso kostenlose Rechtsberatung im Rahmen der Schuldnerberatung sicherstellen.
Sollten Sie allerdings innerhalb der letzten 10 Jahre bereits eine Schuldnerberatung in Anspruch genommen haben, die vom Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie getragen wurde, können wir Sie nicht kostenlos beraten und unterstützen. Die entstehenden Kosten besprechen wir mit Ihnen jedoch im Erstgespräch, so dass Sie dann entscheiden können, ob Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
In so einem Fall können Sie jedoch einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht besorgen und Sie erhalten dann die entsprechende Unterstützung über die ebenfalls in unserem Haus ansässige Rechtsanwaltskanzlei und diese rechnet dann mit dem Amtsgericht ab und nicht mit Ihnen. Näheres dazu erläutern wir Ihnen ggf. im Erstgespräch.
Manchmal muss man eben doch über Geld sprechen…
Vereinbaren Sie einen Termin, lassen Sie sich ausführlich und individuell beraten und schlafen Sie wieder ruhig und entspannt. Zumal Sie, während wir Ihre Gläubiger für Sie kontaktieren, jeden (bösen) Brief, der bei Ihnen im Briefkasten landet, einfach bei uns abgeben können. Sie müssen sich darum dann nicht mehr kümmern.
Kurz gesagt: Sie laden alles bei uns ab und wir machen das!