Unterstützung und Beratung

Anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach § 3 Abs.1 Nds. AGInsO
in Rinteln im Landkreis Schaumburg

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05751-9932480

Unsere Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr

Mo-Fr. am Abend,  Samstag - Termine nach Vereinbarung!

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Der Insolvenzantrag

Voraussetzungen und unser Service

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Heinz Krüger
Leitung Schuldnerberatung

Stephanie Schütte
Geschäftsführung / Leitung Bearbeitungsbüro

In unserem Bearbeitungsbüro in Rinteln versuchen wir für Sie mit allen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich, also sozusagen eine außergerichtliche Einigung über die Rückzahlung der Forderungen zu schaffen.

Das heißt, erfolgt eine Eingung, entfällt ein Insolvenzverfahren und  somit auch der Insolvenzantrag. Demgemäß müssen Sie im Fall einer Einigung nicht in die sogenannte „Privatinsolvenz“.  Auf jeden Fall haben Sie bei uns die Möglichkeit, jederzeit hereinzukommen und sich nach dem Stand der Dinge in Ihrem Fall zu erkundigen. Unser Bearbeitungsbüro ist Montags bis Donnerstags von 9:00 – 16:30 Uhr und Freitags von 9:00 – 13:30 Uhr geöffnet. Termine außerhalb dieser Zeiten sind auf Vereinbarung selbstverständlich immer möglich.

Der Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern muss zwingend erfolgen, damit ein Insolvenzantrag gestellt werden kann! Dieses ist eine Grundvoraussetzung. Wir erstellen Ihnen im Falle eines gescheiterten Einigungsversuches einen entsprechenden Nachweis. Diesen benötigen Sie in fast allen Fällen für die Beantragung des Insolvenzverfahrens.

Privatinsolvenz beantragen

Scheitert der Einigungsversuch, dann können Sie als Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Dieses wird auch gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren genannt. Das Gericht prüft hierbei die Erfolgsaussichten. Ist das Insolvenzgericht überzeugt, dass das Insolvenzverfahren Aussicht auf Erfolg hat, dann übergibt es allen Gläubigern einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Ihre Gläubiger haben anschließend 4 Wochen Zeit, dem Schuldenbereinigungsplan zu widersprechen. Wird der Plan von mindestens der Hälfte der Gläubiger angenommen, so kann das Gericht auf Ihren Antrag hin die Zustimmung der anderen Gläubiger (die abgelehnt haben) ersetzen. Zusammenfassend gesagt: ein insolvenzgerichtlicher Zwangsvergleich.

Das Antragsformular für ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist nicht ganz einfach auszufüllen. Wir unterstützen Sie jedoch dabei und reichen den Antrag auch für Sie bei Gericht ein.

 

Eröffung des Insolvenzverfahrens

Die dritte Verfahrensphase ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dieses wird nur dann eröffnet, wenn der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan von den Gläubigern abgelehnt wird. Liegt eine Eröffnung vor, wird ab dem Zeitpunkt ein sogenannter Treuhänder eingesetzt. Deren Hauptaufgabe liegt in der Auflistung der einzelnen Forderungspositionen der Gläubiger und der Verwaltung des gesamten Vermögens des Schuldners.

Im letzten Verfahrensabschnitt beginnt die sogenanntge „Wohlverhaltensperiode“. In dieser Zeit ist es Aufgabe des Treuhänders Ihr pfändbares Einkommen an die Gläubiger zu verteilen. Dies geschieht mithilfe einer festgelegten Quote lt. Insolvenztabelle. Wichtig ist, dass nicht Ihr gesamtes Einkommen gepfändet werden darf. Vielmehr muss Ihnen einen bestimmter Anteil für Ihren eigenen Lebensunterhalt erhalten bleiben.

Ist dieWohlverhaltensperiode vorbei, dann ist zum Ende des Insolvenzverfahrens findet ein erneuter Gerichtstermin zwischen den Gläubigern und Schuldnern statt. Dabei haben die Gläubiger die letzte Möglichkeit Einwendungen vorzubringen. I.d.R. müssen Sie daran jedoch nicht teilnehmen.

Gibt es keine Einwände der Gläubiger, ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen und Sie sind von Ihren Verbindlichkeiten endgültig befreit (Restschuldbefreiung).

Es gibt damit keine rechtliche Möglichkeit mehr für Ihre Gläubiger, ihre Forderung durchzusetzen.

Kooperationen

Abschließend möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass der Leiter unserer Schuldnerberatung Herr Rechtsanwalt Heinz Krüger ist. Dadurch ist die rechtliche Beratung im Rahmen der Schuldnerberatung ab dem Erstgespräch sichergestellt. Wir beraten Sie sehr indivduell und sehr ausführlich. Einen Termin erhalten Sie bei uns innerhalb von 3 Werktagen.

In unseren Räumlichkeiten befindet sich außerdem das Schaumburger Beratungszentrum und die Agentur Ihr Checkpoint.

Unsere Dienstleistungen

Insolvenz - Definition

Erstberatung

Bescheinigungen

Ihr Lebensunterhalt

Schuldenregulierung

Insolvenzantrag

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da!

05751-9932480 | 05751-7054993

Bäckerstraße 30 A, 31737 Rinteln