Unterstützung und Beratung
Anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach § 3 Abs.1 Nds. AGInsO
in Rinteln im Landkreis Schaumburg
Schulden drücken? Rechtliche Probleme?
Einfach den Code scannen und per WhatsApp einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren!
Oder einfach anrufen:
05751-9932480
Unsere Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr
Mo-Fr. am Abend, Samstag - Termine nach Vereinbarung!
Sie sind zufrieden mit uns und unserem Service?
Dann freuen wir uns über eine Bewertung, entweder
über die gelben Seiten oder über das Örtliche oder über Google.
Vielen herzlichen Dank!
Schuldenregulierung
Der Ablauf
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Heinz Krüger
Leitung Schuldnerberatung
Stephanie Schütte
Geschäftsführung / Leitung Bearbeitungsbüro
Step by Step – So läuft`s nach der Erstberatung:
1. Schritt
- Wir prüfen alle benötigten Unterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität
- Aktenanlage Mandant und Erstellung des Gläubiger-verzeichnisses
- Analyse, welche Lösungsmöglichkeiten gegeben sind
- Diese Lösungen erörten wir mit Ihnen
- Festlegung des Zieles
2. Schritt
- Forderungsabfrage bei den Gläubigern oder Gläubiger-
vertretern - Erfassung der Antworten im Gläubigerverzeichnis
- Überprüfung mit Festlegung Ziel, ggf. Änderung (im persönlichen Gespräch mit Ihnen)
Dauer: ca. 4 – 8 Wochen
3. Schritt
- Außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern.
- Erfassung der Antworten und Auswertung
Dauer: ca 4 – 8 Wochen
4. Schritt
- bei Einigung: Übergabe Zahlungsplan = Verfahren ist abgeschlossen
- bei Scheitern: Ausstellung Bescheinigung nach InsO – siehe Schritt 5.
5. Schritt***
- Fertigung Insolvenzantrag, einschließlich Abgabe beim
Insolvenzgericht
Dauer: 2 – 4 Wochen
Verfahren ist abgeschlossen.
***hier können Kosten anfallen, die wir ggf. jedoch vorher mit Ihnen besprechen
Können wir – wider Erwarten – keine Einigung erzielen, bescheinigen wir Ihnen den Versuch. Dieses ist somit die Grundlage, die Sie benötigen, um einen Insolvenzantrag stellen zu können!
Info: Während der Insolvenz ist Ihre Existenz durch Pfändungsfreigrenzen gesichert.Wenn Sie in der Wohlverhaltensphase Ihre Pflichten nicht verletzt haben, befreit Sie das Insolvenzgericht nach maximal 3 Jahren von fast allen Schulden.
Schulden, die aus unerlaubter Handlung, also z.B. aus Betrug oder anderen Strafverfahren stammen, werden Sie nicht durch eine Restschuldbefreiung los.
In solchen Fällen schaut unser Anwalt aber nochmal ganz genau hin, also scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen.