Unterstützung und Beratung
Anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach § 3 Abs.1 Nds. AGInsO
in Rinteln im Landkreis Schaumburg
Schulden drücken? Rechtliche Probleme?
Einfach den Code scannen und per WhatsApp einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren!
Oder einfach anrufen:
05751-9932480
Unsere Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr
Mo-Fr. am Abend, Samstag - Termine nach Vereinbarung!
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Vielen herzlichen Dank!
Anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Rinteln
Es gibt Situationen im Leben, in denen man doch über Geld sprechen sollte!
Schuldnerberatung / Verbraucherberatung
Endlich keine Schulden mehr…
Wir finden mit Ihnen gemeinsam einen Weg aus Ihren Schulden. Bei Bedarf stellen wir Ihnen umgehend eine Pfändungsschutz-Konto-Bescheinigung für die Einrichtung eines P-Kontos aus.
Einen Termin dafür oder für eine umfassende Erstberatung zu Ihrer Schuldensituation in unserer Schuldnerberatungsstelle in Rinteln erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen!
Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter
05751-9932480
Wir helfen sofort!
Sobald Sie uns alle Unterlagen (Rechnungen, Mahnungen, Pfändungsbeschlüsse, Mahnbescheide, Vollstreckunsgbescheide) eingereicht haben, kümmern wir uns um eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigerm, helfen Ihnen bei der Erstellung Ihres Insolvenzantrages oder unterstützen Sie bei der Schuldenregulierung oder im Fall einer Nachlassinsolvenz.
I.d.R. fallen für Sie keine Kosten an, da diese vom Land Niedersachsen für Sie übernommen werden. Ob Sie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen erfüllen, klären wir mit Ihnen vorab im Rahmen der Erstberatung. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist die Beratung und Vertretung im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung für Sie selbstverständlich vollständig kostenfrei.
Verbraucherinsolvenz
Wir vermitteln zwischen Schuldnern und Gläubigern und versuchen, einen Vergleich zu erwirken. Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, unterstützen wir Sie beim Antrag für ein Verbraucherinsolvenzverfahren.
Bevor das Insolvenzverfahren beantragt werden kann, muss ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch der Parteien vorgelegt werden. Dementsprechend wird den Gläubigern, nach Absprache mit Ihnen, von uns ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt.
Stimmen die Gläubiger diesem einstimmig zu, wird das Verfahren außergerichtlich bereits durch Vergleich beendet.
Kommt es hingegen zu keiner Einigung, kann ein Antrag für ein Verbraucherinsolvenzverfahren gestellt werden.
Den Insolvenzantrag erstellen wir auf Wunsch gerne ebenfalls für Sie.
P-Konto-Bescheinigung
Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.410 Euro / Monat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.
Das P-Konto bietet Ihnen einen Schutz vor Kontopfändungen:
- Basisschutz für Guthaben in Höhe von 1.410 Euro
Voraussetzung: Umwandlungsantrag des Kontoinhabers bei seiner Bank - Erhöhter Freibetrag mit Bescheinigung bei Unterhalt / Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen im Haushalt / Kindergeld / einige weitere Leistungen
Die Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung durch den Kontoinhaber bei seiner Bank - Individuell festgesetzter Freibetrag mit Beschluss/Bescheid bei höheren Einkünften und Sonderfällen
Voraussetzung: Antrag mit Nachweisen bei Vollstreckungsgericht/Vollstreckungsbehörde
Wir stellen Ihnen gerne eine P-Konto-Bescheinigung aus und helfen Ihnen auch im Fall von individuell festgesetzten Freibeträgen.
Ihre Ansprechpartner
Heinz Krüger
Rechtsanwalt
Leitung Schuldnerberatung
Tel. 05751-7052843
krueger[at]sbz-schuldnerberatung.de
Stephanie Schütte
Geschäftsführung
Zentrales Bearbeitungsbüro
Tel. 05751-7054995
schuette[at]sbz-schuldnerberatung.de
Jacqueline Niemann
Auszubildende
Kauffrau für Bürmanagement
Tel. 05751-9932480
niemann[at]sbz-schuldnerberatung.de
Hier bei uns in Rinteln geht es unkompliziert und transparent zu!
Telefonische Erstberatung
Rufe Sie uns an und wir sprechen ersteinmal in Ruhe und mit viel Verständnis über Ihr Anliegen und zeigen Ihnen die weiterführenden Möglichkeiten auf, damit Sie wieder ruhig und entspannt schlafen können.
05751-9932480
Terminvereinbarug
Telefonisch, per Mail oder einfach mal eben reinkommen! Bei uns gibt es keine langen Wartzeiten, sondern kurzfristige persönliche Gesprächstermine!
05751-9932480
Transparente Kosten
Sofern überhaupt Kosten anfallen….
I.d.R. fallen für Sie durch unsere Beratung und Dienstleistung keine Kosten an.
Es gibt ein paar Ausnahmen, z.B. wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre bereits eine Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen haben und diese auch für Sie tätig geworden ist. Ggf. ist es jedoch möglich, einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen. Wir beraten Sie gern und eine Erstberatung ist bei uns immer kostenlos.
05751-9932480
FAQ | Häufig gestellte Fragen
Was muss ich zum 1. Termin in der Schuldnerberatung mitbringen?
Grundsätzlich ersteinmal nichts. Wenn möglich, können Sie jedoch alle vorhandenen offenen Rechnungen, Ihren Mietvertrag, eine Aufstellung oder Unterlagen zu Ihren fixen Kosten, Ihre Einkommensnachweise etc. mitbringen. So können wir sofort anfangen, für Sie tätig zu werden. Sie müssen die Unterlagen nicht schön sortiert haben, aber wir freuen uns natürlich, wenn wir die Unterlagen einigermaßen sortiert bekommen.
Wie geht es dann in der Schuldnerberatung weiter?
Sie stellen uns alle Unterlagen zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation inkl. aller offenen Rechnungen, Mahnbescheide etc. zur Verfügung. Wir schreiben Ihre Gläubiger an und bitten um Auskunft zur genauen Höhe Ihrer Schulden. Wenn alle Antworten eingetroffen sind, schätzen wir Ihre Chancen anhand Ihrer Einkommenssituation hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung oder einer Privatinsolvenz ein. Das Ergebnis wird mit Ihnen besprochen und die Gläubiger werden von uns nach Abstimmung mit Ihnen entsprechend informiert.
Wir sind eine anerkannte Schuldnerbartungsstelle nach §3 Abs. 1 AGInsO.
Wann brauche ich eine Schuldnerberatung?
Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen….
-Miete und Strom nicht mehr bezahlt werden können
-das Konto gepfändet wird
-Lohn oder Gehalt gepfändet werden
-die Bank den Kredit kündigt
-der Gerichtsvollzieher kommt
-Gläubiger Sie unter Druck setzen
Wir unterstützen Sie
-bei der Sicherstellung Ihres notwendigen Lebensunterhaltes
-beim Erstellen eines Haushaltsplanes,
-um Ausgaben zu verringern und mit dem vorhandenen Geld auszukommen
-bei der Überprüfung von Forderungen der Gläubiger
-bei Gläubigerverhandlungen
-bei der Schuldenregulierung
Bei uns erhalten Sie die Bescheinigung für Ihr Pfändungsschutzkonto zur Vorlage bei Ihrer kontoführenden Bank.
Die Beratung ist für Ratsuchende i.d.R. kostenfrei. Alle Mitarbeiter/innen unterliegen der Schweigepflicht.