P-Konto-Bescheinigung

Das P-Konto bietet Schutz vor Kontopfändungen in drei Stufen:

  • Basisschutz für Guthaben in Höhe von 1340,00 Euro
    Voraussetzung: Umwandlungsantrag des Kontoinhabers bei seiner Bank
  • Erhöhter Freibetrag mit Bescheinigung bei Unterhalt / Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen im Haushalt / Kindergeld / einige weitere Leistungen (bis zu 5 unterhaltsberechtigte Personen möglich)
    Voraussetzung: Vorlage einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung durch den Kontoinhaber bei seiner Bank
  • Individuell festgesetzter Freibetrag mit Beschluss/Bescheid bei höheren Einkünften und Sonderfällen
    Daher Voraussetzung: Antrag mit Nachweisen bei Vollstreckungsgericht / Vollstreckungsbehörde

Zur Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) reicht ein entsprechender Antrag des Kontoinhabers gegenüber seiner Bank aus. Auf dem P-Konto ist dann grundsätzlich ein Guthaben in Höhe von 1.260 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen und Verrechnung geschützt. Weitere Beträge können außerdem auf Nachweis freigegeben werden.

Übrigens: Nur in speziellen Fällen ist noch eine gerichtliche Entscheidung bzw. bei öffentlichen Gläubigern eine Entscheidung der vollstreckenden Behörde erforderlich.

Auf diese Weise sind Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen genauso geschützt wie beispielsweise finanzielle Unterstützungen durch Dritte.

Bei einer Kontopfändung haben Sie insofern in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zum Konto und können zum Beispiel Überweisungen vornehmen.

 

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